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Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Vermögensauskunft

Wenn sich die unbezahlten Rechnungen im Briefkasten stapeln und akute Zahlungsschwierigkeiten drohen, gehen viele auf Tauchstation. Erscheint es doch im ersten Moment einfacher sich zu drücken und die Rechnungen „auf später“ zu verschieben. Allerdings ist dies keine gute Strategie. Denn wer Rechnungen notorisch nicht bezahlt, der muss damit rechnen eine Auskunft über sein Vermögen geben zu müssen. Doch viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst, wissen nichts über diesen Sachverhalt und erkennen dadurch nicht die Gefahr, die sich über Ihnen zusammenbraut.

Das versteht man unter einer Vermögensauskunft

Werden Rechnungen nicht beglichen, kann ein Gläubiger einen sogenannten „Titel“ gegen den Schuldner erwirken. Liegt ein solcher Titel oder ein entsprechendes Gerichtsurteil vor, kann ein Gerichtsvollzieher, der eine Auskunft über das Vermögen des Schuldners einholt, beauftragt werden. Früher kannte man diese Auskunft über das Vermögen unter dem Fachbegriff „eidesstattliche Versicherung“. Ein Schuldner muss sein gesamtes Vermögen und seine Einkünfte dem Gerichtsvollzieher offenlegen. Dabei muss er diese nach bestem Wissen und Gewissen darlegen. Werden falsche Angaben gemacht, dann droht ein Haftbefehl.

Ablauf einer Vermögensauskunft

Wer Post vom Gerichtsvollzieher bekommt, der bekommt zumeist eine 14-tägige Frist zum Begleichen der Schulden. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, muss Auskunft über sein Vermögen geben. Wer nicht in der Lage ist die Schulden zu begleichen, der sollte unbedingt mit dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger Kontakt aufnehmen, um eine Ratenzahlung auszuhandeln. Muss trotz allem, Auskunft gegeben werden, droht ein Haftbefehl, sofern dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird. Da Schulden oder eine Privatinsolvenz an sich nicht zu einer Haftstrafe führen können, sollten Schuldner immer der Aufforderung zu den Vermögen nachkommen, um eine Haftstrafe zu umgehen. Mit der Auskunft über das Vermögen erteilt der Schuldner dem Gläubiger umfassenden Einblick in seine Finanzen. Wenn eine Auskunft über das Vermögen abgegeben wurde, gilt diese für die nächsten zwei Jahre und muss in diesem Zeitraum nicht erneut abgegeben werden.

Diese Daten werden im Rahmen einer Vermögensauskunft abgefragt:

  • Kontodaten
  • Adresse des Arbeitgebers
  • Informationen zum eigenen Auto
  • Vermögen
  • Bankguthaben
  • Immobilien
  • Werthaltige Besitztümer (Kunst, Schmuck, …)
  • Forderung des Schuldners gegenüber Dritten

Auswirkung einer Vermögensauskunft auf die Schufa

Wer eine Auskunft über das Vermögen abgeben muss, erhält einen negativen Eintrag bei der Schufa. Eine Ausnahme besteht darin, wenn der Gläubiger eine Vertragspartei der Schufa ist. Denn dann wurde die noch unbeglichene Forderung schon vor der Vermögensauskunft an die Schufa gemeldet. Vertragsparteien der Schufa sind unter anderem:

  • Banken
  • Telefonanbieter
  • Versandhändler

Fazit zur Vermögensauskunft

Eine Vermögensauskunft ist per se natürlich schlecht für einen Schuldner. Er muss Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben und erhält zusätzlich einen negativen Schufa-Eintrag. Trotzdem sollte man der Aufforderung zur Angabe über das eigene Vermögen unbedingt Folge leisten, um eine Haftstrafe zu vermeiden. Auf jeden Fall sollte man sich aber Hilfe, zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen, holen.

Warum werden bei einer Vermögensauskunft auch die Einkünfte des Ehepartners oder der Kinder abgefragt?

Kinder und Ehegatten haften nicht für die eigenen Schulden. Trotzdem müssen ihre Einkünfte im Rahmen der Vermögensauskunft angegeben werden. Dies liegt daran, dass hierdurch überprüft werden soll, ob ein etwaiger Unterhaltsanspruch besteht. Dieser wird bei einer etwaigen Pfändung mit einbezogen. Mehr zu dem Thema.

Wie kann es zu einem Titel kommen, auf dessen Basis eine Vermögensauskunft eingeholt wird?

Es gibt die Möglichkeit Online in nur wenigen Klicks einen Mahnbescheid gegen einen (vermeintlichen) Gläubiger auszustellen. Dabei wird nicht geprüft, ob die Forderung rechtmäßig ist, denn beide Parteien sollen auf diesem Wege eine außergerichtliche Einigung anstreben. Nach Zustellung eines Mahnbescheids hat der Schuldner 14 Tage Zeit diesem zu widersprechen oder die Schuld zu begleichen. Verstreicht die Frist, dann liegt ein „Titel“ vor und die Schuld kann nicht mehr bestritten werden.

Weshalb sollten (vermeintliche) Schuldner Mahnbescheiden widersprechen, um eine Vermögensauskunft zu verhindern?

Wird einem Mahnbescheid nicht widersprochen, wird rechtlich der Schuld zugestimmt. Diese kann dann später nicht mehr angefochten werden. Deshalb wird häufig empfohlen dem Mahnbescheid immer zu widersprechen, denn beispielsweise Inkassobüros nutzen Mahnbescheide häufig, um Druck auf Schuldner auszuüben und überhöhte Bearbeitungsgebühren durchzusetzen. Wird kein Widerspruch eingelegt, sitzen diese „am längeren Hebel“. Hat der Schuldner Widerspruch eingelegt, besitzt er eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

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